In einer Zeit knapper Haushaltsmittel des öffentlichen Dienstes sowie starken Konkurrenzdrucks durch privatrechtlich organisierte Betriebe gewinnt das Thema "Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall" zunehmend an Bedeutung.

Feste Arbeitszeiten bedeuten, dass der Mitarbeiter für seine Anwesenheit auch dann bezahlt wird, wenn keine Arbeit anfällt. Treten dagegen Arbeitsspitzen auf, müssen über die Normalarbeitszeit hinaus zuschlagspflichtige Überstunden angeordnet werden.

Beim konsequenten Einsatz flexibler Arbeitszeiten wird dagegen nur gearbeitet, wenn die Arbeit anfällt. Überstunden/Mehrarbeit sind nicht mehr erforderlich.

Die Personalkosten können über die Erarbeitung speziell auf die Einrichtung bezogener Arbeitszeitmodelle erheblich reduziert werden.

Der Aufgabenanfall ist nach der besonderen Aufgabenstellung der Einrichtung durchaus unterschiedlich.

Soll wirtschaftlich gearbeitet werden, so darf sich die Arbeitszeit der Mitarbeiter nicht auf die Fünf-Tage-Woche bei gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage beschränken.

Gearbeitet werden muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitsleistung nachgefragt ist.

 
Praxis-Beispiel

Stehen die Patienten in einem Krankenhaus für Behandlungen der Bäderabteilung nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung, so muss sich die Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter diesen Zeiten anpassen.

Die Aufgabenstellung der Einrichtung kann nur dann zur Zufriedenheit des Bürgers/Kunden erledigt werden, wenn die Arbeitsleistung zur richtigen Zeit erbracht wird, nämlich zum Zeitpunkt der Nachfrage durch den Bürger/Kunden, selbst wenn diese Zeiten üblicherweise in den Feierabend des "Normalarbeitnehmers" fallen.

 
Praxis-Beispiel

Bei verstärkter Nachfrage nach einer Dienstleistung müssen die Öffnungszeiten eines Amtes bedarfsgerecht gestaltet, unter Umständen verlängert werden, was einen flexiblen Arbeitseinsatz der Mitarbeiter bedingt.

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