Die tägliche Arbeitszeit muss durch im voraus festgelegte Ruhepausen unterbrochen werden. Als Pause gelten immer nur Unterbrechungen die mindestens 15 Minuten andauern. Beträgt die Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden, sind Arbeitsunterbrechungen von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, wobei auch eine Teilung in zwei fünfzehnminütige Pausen zulässig ist. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit muss die Summe der Ruhepausen mindestens 60 Minuten erreichen. Ein Jugendlicher darf nicht länger als 4,5 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Ruhepause beschäftigt werden. Die Pausenzeiten dürfen frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und müssen spätestens eine Stunde vor Arbeitsende liegen.

Die Mindestruhezeit für Jugendliche zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme der Arbeit beträgt 12 Stunden.

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