Arbeitsunfälle im engeren Sinn sind von außen auf den Körper einwirkende, plötzliche Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Dabei muss es sich nicht um einen Unfall im herkömmlichen Sinn handeln. Eine Salmonellenvergiftung, die auf eine betriebliche Tätigkeit zurückzuführen ist, ist beispielsweise auch ein Arbeitsunfall. Im weiteren Sinn gehören zu den Arbeitsunfällen auch Berufskrankheiten, also Körperschäden, die durch schädigende Belastungen herbeigeführt werden. Alle Unfälle müssen in der unfallversicherten Zeit eingetreten sein, d. h. bei einer berufsbedingten Tätigkeit, um als Arbeitsunfall eingestuft zu werden.

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