Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungsverhältnisse innerhalb der um 3 Jahre erweiterten Rahmenfrist und dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat (vgl. § 147 SGB III).

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt

 
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten und nach Vollendung des … Lebensjahres … Monate
12   6
16   8
20   10
24   12
30 50. 15
36 55. 18
48 58. 24

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