Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungsverhältnisse innerhalb der um 3 Jahre erweiterten Rahmenfrist und dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat (vgl. § 147 SGB III).
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten | und nach Vollendung des … Lebensjahres | … Monate |
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12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. | 15 |
36 | 55. | 18 |
48 | 58. | 24 |
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