Eine streikende oder ausgesperrte Arbeitnehmerin hat während dieser Zeit keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Die Mutterschutzfrist verlängert sich durch die Teilnahme am Streik nicht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen