1. Kapitäne mit Patent AG auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazität über 10 000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf dem Wehrforschungsschiff "Planet".

– Fußnote 1 –[1]

2. Kapitäne mit Patent AG auf Betriebsstofftransportern oder Munitionstransportern, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf Bergungsschleppern nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1.

3. Erste nautische Schiffsoffiziere mit Patent AG auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazität über 10 000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf dem Wehrforschungsschiff "Planet" nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 4.

4. Leitende technische Schiffsoffiziere mit Patent CI auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazität über 10 000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf dem Wehrforschungsschiff "Planet" nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 6.

[1] Diese Angestellten erhalten nach zehnjähriger Bewährung in dieser Fallgruppe eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 8 % der Anfangsgrundvergütung (§ 27 Abschn. A Abs. 1) der Vergütungsgruppe II a.

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