Für den öffentlichen Dienst ist seit dem 1. Mai 1998 der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ)) vom 5. Mai 1998 maßgebend. Dieser Tarifvertrag regelt auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes die Rechte und Pflichten, die sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle der Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ergeben.

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