Richterin, Richter am Amtsgericht |
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Richterin, Richter am Arbeitsgericht |
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Richterin, Richter am Landgericht |
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Richterin, Richter am Sozialgericht |
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Richterin, Richter am Verwaltungsgericht |
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Direktorin, Direktor des Amtsgerichts1) |
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Direktorin, Direktor des Arbeitsgerichts1) |
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Direktorin, Direktor des Sozialgerichts1) |
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Staatsanwältin, Staatsanwalt2) |
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1) An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen; erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
2) Erhält als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Amtszulage nach Anlage 8; anstatt einer Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter können bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Planstelle für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 2 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter ausgebracht werden.
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