Richterin, Richter am Amtsgericht

 

Richterin, Richter am Arbeitsgericht

 

Richterin, Richter am Landgericht

 

Richterin, Richter am Sozialgericht

 

Richterin, Richter am Verwaltungsgericht

 

Direktorin, Direktor des Amtsgerichts1)

 

Direktorin, Direktor des Arbeitsgerichts1)

 

Direktorin, Direktor des Sozialgerichts1)

 

Staatsanwältin, Staatsanwalt2)

 

1) An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen; erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.

2) Erhält als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Amtszulage nach Anlage 8; anstatt einer Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter können bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Planstelle für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 2 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter ausgebracht werden.

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