(1) Für übergeleitete und für ab 1. September 2008 neu eingestellte Lehrkräfte, die gemäß Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT / BAT-O fallen, gilt die Entgelttabelle zum TV-L mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte

  • der Entgeltgruppen 5 bis 8 um 64,00 Euro und
  • der Entgeltgruppen 9 bis 13 um 72,00 Euro

vermindert werden; die verminderten Tabellenwerte sind auch maßgebend für die Zuordnung der Lehrkräfte in die individuelle Zwischenstufe bzw. individuelle Endstufe am 1. September 2008. Satz 1 gilt nicht für Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung als Studienrat nach der Besoldungsgruppe A 13 BBesG erfüllen, und für übergeleitete Lehrkräfte, die einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer allgemeinen Zulage wie die unter die Anlage 1a zum BAT / BAT-O fallenden Angestellten haben.

 

(2) Im Tarifgebiet West vermindern sich die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 bei jeder nach dem 1. September 2008 wirksam werdenden allgemeinen Tabellenanpassung in

  • den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 6,40 Euro und
  • den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 7,20 Euro.
 

(3) Die Regelungen des TV-L über die Bezahlung im Tarifgebiet Ost gelten entsprechend. Im Tarifgebiet Ost findet der Bemessungssatz für die Entgelte auch auf die Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Absatz 2 Anwendung. Die Verminderung nach Absatz 2 erfolgt mit jeder nach dem 1. September 2008 wirksam werdenden allgemeinen Tabellenanpassung im Tarifgebiet Ost.

Protokollerklärung zu § 20:

Für die Verminderungsbeträge nach Absatz 1 gilt vom 1. August 2011 an der jeweilige Bemessungssatz gem. § 15 Absatz 2 TV-L. Die Beträge vermindern sich danach erstmals zum 1. August 2011 auf

in den Entgeltgruppen Euro
5 bis 8 43,46
9 bis 13 48,89

Die Beträge nach Absatz 1 vermindern sich bei jeder nach dem 31. Oktober 2010 im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Länderbereich) wirksam werdenden allgemeinen Tabellenanpassung zu dem Zeitpunkt, zu dem nach § 15 Absatz 2 TV-L die Tabellenanpassungen übernommen werden.

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