Zahlung bei Arbeitsunfall bemisst sich an nachgewiesenem Lohn
Im konkreten Fall ging es um einen versicherten Arbeitnehmer, der auf einer Baustelle tätig war. Bei den Arbeiten wurde er von einer einstürzenden Decke verletzt. Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall an und gewährte Verletztengeld nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für eine Tätigkeit von 20 Wochenstunden. Der Arbeitnehmer entgegnete, er habe wesentlich mehr auf der Baustelle gearbeitet und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenarbeitsstunden vor. Die Berufsgenossenschaft lehnte ein höheres Verletztengeld ab.
Kein Nachweis erzielter Einnahmen
Das Gericht urteilte zugunsten der Berufsgenossenschaft. Zwar sprächen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie Zeugenaussagen dafür, dass es auf der Baustelle gängige Praxis sei, 20 Wochenstunden als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 20 Wochenstunden im Rahmen von Schwarzarbeit zu vergüten. Jedoch lägen keine konkreten Hinweise vor, dass der Versicherte tatsächlich Einnahmen aus Schwarzarbeit erzielt habe. Vom Gericht nicht zu entscheiden sei daher auch die Frage, ob tatsächlich erzielte Einnahmen aus Schwarzarbeit bei der Bemessung der Höhe des Verletztengeldes außer Betracht bleiben.
Höhe richtet sich allein nach tatsächlich erhaltenem Arbeitsentgelt
Die Höhe des Verletztengeldes richte sich allein nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt, so das Gericht. Da ein Arbeitsentgelt des Versicherten für mehr als 20 Wochenstunden vorliegend nicht nachgewiesen sei, habe er keinen Anspruch auf ein höheres Verletztengeld.
(LSG Darmstadt, Urteil v. 25.10.2019, AZ L 9 U 109/17)
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
2.269
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.117
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8772
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8431
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
629
-
Entgelttabelle TV-L
474
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
375
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
339
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
333
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
333
-
Arbeitsweg von 35 km ist einer Lehrerin zumutbar
20.05.2026
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
18.05.2026
-
Warum der § 18a TVöD VKA jetzt strategisch wichtig wird
18.05.2026
-
Probezeit-Kündigung unwirksam: BAG rügt fehlerhafte Personalratsbeteiligung
13.05.2026
-
BVerwG legt EuGH Fragen zum bezahlten Vaterschaftsurlaub vor
07.05.2026
-
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt
07.05.2026
-
Entgelttabelle TV-V
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026