Zahlung bei Arbeitsunfall bemisst sich an nachgewiesenem Lohn
Im konkreten Fall ging es um einen versicherten Arbeitnehmer, der auf einer Baustelle tätig war. Bei den Arbeiten wurde er von einer einstürzenden Decke verletzt. Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall an und gewährte Verletztengeld nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für eine Tätigkeit von 20 Wochenstunden. Der Arbeitnehmer entgegnete, er habe wesentlich mehr auf der Baustelle gearbeitet und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenarbeitsstunden vor. Die Berufsgenossenschaft lehnte ein höheres Verletztengeld ab.
Kein Nachweis erzielter Einnahmen
Das Gericht urteilte zugunsten der Berufsgenossenschaft. Zwar sprächen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie Zeugenaussagen dafür, dass es auf der Baustelle gängige Praxis sei, 20 Wochenstunden als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 20 Wochenstunden im Rahmen von Schwarzarbeit zu vergüten. Jedoch lägen keine konkreten Hinweise vor, dass der Versicherte tatsächlich Einnahmen aus Schwarzarbeit erzielt habe. Vom Gericht nicht zu entscheiden sei daher auch die Frage, ob tatsächlich erzielte Einnahmen aus Schwarzarbeit bei der Bemessung der Höhe des Verletztengeldes außer Betracht bleiben.
Höhe richtet sich allein nach tatsächlich erhaltenem Arbeitsentgelt
Die Höhe des Verletztengeldes richte sich allein nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt, so das Gericht. Da ein Arbeitsentgelt des Versicherten für mehr als 20 Wochenstunden vorliegend nicht nachgewiesen sei, habe er keinen Anspruch auf ein höheres Verletztengeld.
(LSG Darmstadt, Urteil v. 25.10.2019, AZ L 9 U 109/17)
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
6.977
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.6392
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3561
-
Entgelttabelle TV-L
1.298
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
933
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
836
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
762
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
644
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
525
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
354
-
Das waren die beliebtesten Themen 2025 für Personaler im öffentlichen Dienst
30.12.2025
-
Theaterintendant ist Arbeitnehmer
22.12.2025
-
Schleswig-Holstein plant Prüfung von Bewerbern für Staatsdienst durch Verfassungsschutz
18.12.2025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Richterin mit Kopftuch
09.12.2025
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
03.12.2025
-
VGH erleichtert Ausbildung für geduldete Geflüchtete in der Altenpflege
27.11.2025
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
24.11.20252
-
Besoldung von Beamten in Berlin war verfassungswidrig
19.11.2025
-
Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen
07.11.2025