Urteil: Besoldung von saarländischen Beamten zu niedrig

Saarländische Beamte der Besoldungsgruppe A 11 sind von 2011 bis 2016 nicht ausreichend bezahlt worden, so die Auffassung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts. Die angemessene Höhe der Besoldung wurde nicht vom Gericht ermittelt, denn die Angelegenheit wurde dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. 

Die Besoldung sei «in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen» gewesen, so die Richter des Oberverwaltungsgerichts. Daher werde das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Die Dienstherr ist verpflichtet, Beamten entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Die Bezüge müssen nach dem Alimentationsprinzip amtsangemessen sein.

Gericht sieht Anhaltspunkte für Unteralimentation

Nach Auffassung des Senats ergeben sich beim Vergleich der Beamtenbesoldung mit der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex und unter Berücksichtigung des Abstands der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau ausreichende Indizien, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen.
Die danach anzustellende Gesamtbetrachtung, die insbesondere die gesteigerten Anforderungen an den beruflichen Werdegang und die Qualifikation der Beamten, den Vergleich der Beamtenbesoldung mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung sowie die Einschnitte bei der Beihilfe und Altersversorgung der Beamten berücksichtigt hat, lässt vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht zu.

Bundesverfassungsgericht soll Besoldung überprüfen

Wie viel mehr Geld die Beamten bekommen müssten, um «amtsangemessen» bezahlt zu werden, habe das Gericht nicht ausgerechnet. Aber: «Wenn das Bundesverfassungsgericht das genauso sähe wie wir, wäre der Gesetzgeber aufgerufen zu schauen, dass er das verfassungsgemäß durchstrukturiert», sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Der vorliegende Fall beziehe sich nur auf die Gruppe A 11. «Wie das bei anderen Gruppen ist, ist nicht entschieden.» (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Entscheidung vom 17.5.2018).

Geklagt hatte ein Beamter aus der Finanzverwaltung. Derzeit bekommen Beamte in der Gruppe A 11 je nach Berufserfahrung ein Gehalt zwischen 3.000 und knapp 4.000 Euro.

dpa

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