Umgang mit dem Thema Sucht im öffentlichen Dienst

Im Finanzministerium in Thüringen gibt es einen eigenen Suchtbeauftragten und eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat zum Thema Sucht. Laut Finanzministerin Heike Taubert (SPD) benötigen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes jedoch mehr Unterstützung, wenn sie ein Suchtproblem haben.

Vor Kurzem forderte die Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Marlene Mortler (CDU), höhere Preise für Bier und Schnaps: „Wir sollten darüber sprechen, ob Preise von weniger als 20 Cent für einen halben Liter Bier oder weniger als vier Euro für Spirituosen wirklich sein müssen.“ Auch im öffentlichen Dienst gibt es Beschäftigte mit Suchtproblemen. Daher gibt es beim Finanzministerium in Thüringen einen eigenen Suchtbeauftragten, dessen Dienste gelegentlich von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Er dient als erste Hilfe, wenn sich Beschäftigte aus Angst vor Stigmatisierung nicht trauen, eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen.

Auf Suchtanzeichen achten

Im Finanzministerium existiert eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat, in dem der Umgang mit Beschäftigten, bei denen ein Sucht-Verdacht besteht, geregelt ist. Dort werden auch Suchtanzeichen beschrieben, auf die Vorgesetzte achten sollten: eine Alkoholfahne, der häufige Gebrauch von Kaugummis oder Bonbons, häufiges Fehlen am Wochenanfang, kurzfristiges Einreichen von Urlaub, extreme Stimmungsschwankungen.

Prävention ist das Schlagwort zur Bekämpfung einer Sucht

Finanzministerin Taubert (SPD) ruft zu mehr Unterstützung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Thüringen bei Suchtproblemen auf. Bisher organisiert ein Arbeitskreis für Suchtfragen in Behörden und Unternehmen für Beschäftigte und deren Vorgesetzte u. a. Fortbildungen zum Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz.

dpa
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