
Eine Behörde in Rheinland-Pfalz muss künftig mit Sanktionen rechnen, wenn Regeln für die Gleichstellung von Mann und Frau nicht eingehalten werden. Dies sieht der Entwurf des neuen Gleichstellungsgesetzes vor.
Das könne bei der Besetzung von Gremien oder beim Fehlen von Gleichstellungsplänen sein, teilte das Integrationsministerium am Dienstag in Mainz mit.
Neues Gleichstellungsgesetz geplant
Im Entwurf für das neue Gleichstellungsgesetz, den das rot-grüne Kabinett in Mainz beschloss, werden konkrete Vorgaben für die gleichmäßige Besetzung von Gremien mit Männern und Frauen gemacht.
Das bisherige Landesgleichstellungsgesetz stammt aus dem Jahr 1995 und war zuletzt 2010 geändert worden.
Den Passus, die öffentliche Vergabe von Aufträgen an die Frauenförderung zu koppeln, hatte Ministerin Irene Alt (Grüne) nach Kritik gestrichen. Die Frauenförderung wird allerdings in einer Verwaltungsvorschrift mit der öffentlichen Auftragsvergabe verknüpft.
Schlagworte zum Thema: Rheinland-Pfalz, Öffentlicher Dienst, Gleichstellung
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