Qualifizierte Leichenschau künftig bei jedem Verstorbenen
Als erstes Bundesland hat Bremen zum 1.8.2017 die qualifizierte Leichenschau bei jeder verstorbenen Person eingeführt. Bisher haben Krankenhausärzte oder niedergelassene Ärzte den Tod eines Menschen alleine festgestellt und bescheinigt. Durch das neue Gesetz werden die Toten zusätzlich durch einen speziell ausgebildeten Leichenschauarzt untersucht. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Ärzte des Instituts der Rechtsmedizin. Allerdings sollen auch andere Ärzte zur qualifizierten Leichenschau mit entsprechender Qualifikation legitimiert werden können. Die Anforderungen an diese Qualifikation sind noch in Abstimmung. Bisher müssen die Rechtsmediziner Krankenhäuser und Bestatter in ganz Bremen aufsuchen, um Leichen freizugeben. Hintergrund des Gesetzes ist, den Angehörigen von Verstorbenen mehr Gewissheit zu geben und die Qualität der Leichenschau zu verbessern. Ein weiterer Anlass für das neue Gesetz könnte auch die Mordserie des Ex-Pflegers Niels H. am Klinikum Delmenhorst gewesen sein.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
828
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
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Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
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Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
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Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
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Entgelttabelle TV-L
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