Die Regelungen des DRK-Tarifvertrags 2016 für das Deutsche Rote Kreuz
Das Tabellenentgelt der Beschäftigten beim Deutschen Roten Kreuz wird zum 01.08.2016 um 2,4 Prozent und zum 01.03.2017 um weitere 2,35 Prozent erhöht. Die Entgelte der Auszubildenden, Schüler und Praktikanten erhöhen sich entsprechend.
DRK-Reformtarifvertrag: Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst ab 01.01.2017
Die Arbeitszeit im Rettungsdienst wird folgendermaßen reduziert:
- ab 01.01.2017 auf 47 Wochenstunden,
- ab 01.01.2018 auf 46 Wochenstunden,
- ab 01.01.2019 auf 45 Wochenstunden,
- ab 01.01.2017 werden 14 Minuten Umkleidezeit pro Schicht als Arbeitszeit angerechnet.
Wechselschichtzulage für alle DRK-Beschäftigte
Die Wechselschichtzulage gilt für alle ab 01.07.2018.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Die Eingruppierungsregelungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 01.08.2016 übernommen.
Urlaub nach dem DRK-Tarifvertrag
Der Urlaubsanspruch wird um 3 Tage für unter 10 jährig Beschäftigte ab Januar 2017 auf 28 und ab Januar 2019 auf 29 Arbeitstage erhöht.
DRK-Tarifvertrag: Eingruppierung der Notfallsanitäter ab 01.07.2017
Ab 01.07.2017 wird eine neue Entgeltgruppe 9c (90% Jahressonderzahlung) eingeführt. Die Höhergruppierung erfolgt in der gleichen Stufe unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit. Die 9c gilt für Notfallsanitäter mit entsprechender Tätigkeit, Notfallsanitäter in der Tätigkeit als Rettungsassistenten und Notfallsanitäter als Leitstellendisponenten.
DRK-Tarifvertrag gilt vor allem im Südwesten
Das DRK ist mit einem Bundesverband, 19 Landesverbänden und etwa 500 Einrichtungen auf kommunaler Ebene föderal strukturiert, daher gilt der Tarifvertrag nicht einheitlich für alle Beschäftigte. Für das DRK arbeiten neben Rettungskräften auch Sozialarbeiter, Altenpfleger, Krankenpfleger, Erzieher und andere Fachkräfte. Vor allem in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen halten sich viele DRK-Einrichtungen an den zentral vorgegebenen Tarifabschluss. Andere Verbände wie etwa Bayern machen einen eigenen Vertrag. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Ostdeutschland ist die Bindung an den zentral vorgegebenen Tarifvertrag hingegen gering. In Baden-Württemberg gilt der Tarifvertrag für knapp 10 000 Mitarbeiter.
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