Keine Mitbestimmung des Personalrats bei Zulagenregelung des BMI
Im Dezember 2019 versandte das BMI ein Rundschreiben an alle obersten Bundesbehörden, um Zulagen für Tarifbeschäftigte neu zu ordnen und ihnen Zulagen für Beamte und Soldaten zu gewähren (entsprechend § 42b des Bundesbesoldungsgesetzes). Das BMI übersandte das Rundschreiben im Januar 2020 auch an das Bundespolizeipräsidium und die nachgeordneten Behörden. Der Bundespolizeihauptpersonalrat hatte eine Verletzung seines Mitbestimmungsrechts bei Fragen der Lohngestaltung (§ 75 Abs. 3 Nr. 4 a. F.) geltend gemacht, da er in die Neuregelung der Zulagen nicht einbezogen wurde.
Kein Mitbestimmungsrecht bei ressortübergreifenden Maßnahmen
Während das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts festgestellt hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht, es läge kein mitbestimmungspflichtiges Handeln des BMI vor. Dieses setze eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme des Leiters der Dienststelle voraus (§ 69 Abs. 1 und 2 BPersVG a.F.). Ein ressortübergreifendes Handeln, also ein Handeln über den eigenen Geschäftsbereich hinaus, unterliegt daher nicht der Mitbestimmung – so das Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz sehe keine Beteiligungsrechte der Personalvertretungen für ressortübergreifendes Handeln vor, anders als das ab dem 15.6.2021 geltende – im vorliegenden Fall aber nicht anwendbare – Bundespersonalvertretungsgesetz und einige Landespersonalvertretungsgesetze. Daher sei das Gesetz von dem Grundsatz geprägt, dass sich mitbestimmungspflichtige Maßnahmen auf den eigenen Geschäftsbereich beziehen müssen.
Der Bundespolizeihauptpersonalrat ist auch nicht als Stufenvertretung gemäß § 82 Abs. 1 BPersVG a.F. zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies mit dem Partnerschafts- und Repräsentationsprinzip. Dem Repräsentationsprinzip zufolge ist der Personalrat beteiligt, der die betroffenen Beschäftigten repräsentiert. Das Partnerschaftsprinzip besagt, dass der Aktionsbereich des Personalrats auf Maßnahmen in der Dienststelle beschränkt ist, über die der Dienststellenleiter entscheidet.
(BVerwG, Beschluss vom 28.2.2025, 5 P 5.23)
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
3.348
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.0331
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.0102
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
825
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
822
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
684
-
Entgelttabelle TV-L
598
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
430
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
403
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
387
-
AfD-Mitgliedschaft kann für Beamte in Sachsen dienstrechtliche Folgen haben
29.04.2026
-
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Oberärztin
23.04.2026
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
21.04.2026
-
Der Beamtenbund dbb vermeidet Kontakte und Auftritte mit AfD
15.04.2026
-
Zweifel an Verfassungstreue rechtfertigen Entlassung von Polzeikommissaranwärtern
13.04.2026
-
Ausschluss eines Polizeibewerbers wegen Harnstein
08.04.2026
-
Kontakt zum inhaftierten Lebensgefährten: Justizvollzugsbeamtin fristlos entlassen
02.04.2026
-
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen
01.04.2026
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026