Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

Früher Schluss wegen des Spielanpfiffs?


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Grundsätzlich gilt die arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeit. Während der WM können Beschäftigte und Arbeitgeber jedoch andere Arbeitszeiten vereinbaren. Zum Beispiel, dass Beschäftigte an Spieltagen früher Feierabend machen oder nach einer nächtlichen Übertragung später kommen dürfen.

Die Spiele der diesjährigen Fußball-WM beginnen zu völlig unterschiedlichen Zeiten. Der früheste Anpfiff eines Spiels ist um 18 Uhr deutscher Zeit, das ein oder andere Spiel startet erst um 6 Uhr morgens. Wer Spiele verfolgen will, muss möglicherweise früher Feierabend machen oder später anfangen. 

Doch selbstverständlich können Arbeitnehmende bei festen Arbeitszeiten weder damit argumentieren, dass sie dringend noch einen Platz beim Public Viewing ergattern möchten, noch, dass sie nachts Fußball schauen wollen.

Fußball-WM: Absprachen zur Arbeitszeit treffen

Immer unter der Voraussetzung, dass der betriebliche Ablauf gewährleistet ist, können aber individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Nach Rücksprache mit dem oder der Vorgesetzten kann beispielsweise ausgemacht werden, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Überstunden abbaut und deshalb an den Spieltagen früher gehen oder an den Folgetagen später kommen kann. Nach Rücksprache mit dem oder der Vorgesetzten können Arbeitnehmende auch Schichten mit weniger fußballverrückten Kollegen und Kolleginnen tauschen. 

Gleitzeitregelungen: Nur nicht alle auf einmal

Glück haben Arbeitnehmende, die in einem Unternehmen mit Gleitzeitregelung arbeiten. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann dann einfach früher kommen oder die fehlende Arbeitszeit an einem anderen Tag nacharbeiten. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die betrieblichen Abläufe dadurch nicht zum Stillstand kommen und beispielsweise während eines Deutschlandspiels alle Mitarbeitenden zu einer bestimmen Zeit den Arbeitsplatz verlassen.

 

Schlagworte zum Thema:  Arbeitszeiterfassung , Arbeitszeit
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