Entschädigung für junge Beamte in BW

Junge Beamte, die in Baden-Württemberg ab 2013 eine zu niedrige Eingangsbesoldung erhalten haben, sollen entschädigt werden. Sie wurden aufgrund einer verfassungswidrigen Regelung benachteiligt.

Junge Beamte und Richter im Südwesten sollen eine Nachzahlung bekommen, wenn sie in ihren Anfangsjahren eine abgesenkte Eingangsbesoldung erhalten haben. Das grün-schwarze Kabinett billigte eine entsprechende Vorlage aus dem Finanzministerium.

Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig

Baden-Württemberg hatte 2012 - damals von Grün-Rot regiert - beschlossen, die Besoldung für neue Beamte zu reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen sei.

Die Regelung war bereits zum 1. Januar 2018 aufgehoben worden.

Entschädigung unabhängig von Antragstellung

Alle jungen Beamten und Richter im Südwesten, die von der vorübergehenden Absenkung ihrer Besoldung betroffen waren, sollen das ab 2013 zu Unrecht einbehaltene Geld erstattet bekommen. Die Kosten belaufen sich auf einmalig mehr als 210 Millionen Euro.

Betroffen sein sollen mehrere tausend Beamte. Beim Land waren 20.000 Widersprüche eingegangen. Die Nachzahlungen sollen unabhängig davon gewährt werden, ob die betroffenen Beamten entsprechende Anträge stellten.

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dpa
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