Entschädigung für die Reduzierung der Eingangsbesoldung

Die Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg war laut BVerfG verfassungswidrig. Spannend ist jetzt, wie es weiter geht. Finanzministerin Edith Sitzmann will folgenden Vorschlag ins Kabinett einbringen: Alle Betroffenen erhalten eine Nachzahlung, unabhängig von einem Antrag.

Baden-Württemberg hatte Ende 2012 als Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts beschlossen, unter anderem bei Richtern der Besoldungsgruppe R 1 Grundgehalt und Amtszulagen drei Jahre lang um acht Prozent zu reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass dieses Vorgehen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist.

210 Millionen Euro Nachzahlungen

Alle Beamte, die von der vorübergehenden Absenkung ihrer Besoldung betroffen waren, sollen das ab 2013 zu Unrecht einbehaltene Geld erstattet bekommen. Laut Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) belaufen sich diese Kosten auf über 210 Millionen Euro, da mehrere tausend Personen betroffen seien. Dadurch würden aber dann alle gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie einen Antrag gestellt hätten oder nicht. Sitzmann will diesen Vorschlag nun zeitnah ins Kabinett einbringen.

„Das Land macht jetzt reinen Tisch, indem es auch die schon verjährten Ansprüche an die Beamten nachzahlt“ (Gabriele Frenzer-Wolf, Stellvertretende Landeschefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes).

Lesen Sie hierzu: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

dpa