Trotz Altersdiskriminierung kein Geldersatz
Inzwischen gab es im Beamtenrecht Nordrhein-Westfalens gesetzliche Änderungen, bis zum Jahr 2013 wurden aber jüngere Beamte bei der Besoldung aufgrund ihres Alters schlechter gestellt als ältere Kolleginnen und Kollegen.
Bis 31.5.2013 Besoldung in Abhängigkeit vom Lebensalter
Bis zum 31. Mai 2013 richtete sich in Nordrhein-Westfalen die Besoldung der Beamten nach dem in Abhängigkeit zum Lebensalter stehenden Besoldungsdienstalter. Das hatte zur Folge, dass bei zwei gleichzeitig ernannten Beamten gleicher oder vergleichbarer Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter, der jüngere Beamte weniger Gehalt bekam als der ältere und sich die Unterschiede im Gehalt im weiteren Berufsleben fortsetzten.
Ein solches Besoldungssystem sah der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits durch Urteil vom 8. September 2011 (Rs. C-297 u.a.) wegen Verstoßes gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie im Beruf als diskriminierend an. Hierauf reagierte der nordrhein-westfälische Besoldungsgesetzgeber: Seit dem 1. Juni 2013 ist Anknüpfungspunkt für den Besoldungseinstieg und die weitere Entwicklung der Beamtenbesoldung nicht mehr das vom Lebensalter abhängige Besoldungsdienstalter, sondern die leistungsgerecht absolvierte Dienstzeit.
VG: Ausschlussfrist verhindert Anspruch auf Zahlung der Besoldungsdifferenz
Das Verwaltungsgericht führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, ein Anspruch auf die für die Jahre ab 2009 geltend gemachte Zahlung der Besoldungsdifferenz zwischen der jeweils zugeordneten (niedrigeren) und der höchsten Stufe des Grundgehalts folge weder aus § 15 Abs. 1 noch Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), welches im Europarecht seine Grundlage habe und mit diesem vereinbar sei. Denn die Kläger hätten die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG, nach dem der Anspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Kenntnis der Benachteiligung schriftlich geltend gemacht werden müsse, nicht eingehalten. Die Frist habe durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 zu laufen begonnen und am 8. November 2011 geendet. Die Ansprüche der Beamten seien hingegen erst in den Jahren 2012 und 2013 geltend gemacht worden. Gleiches gelte in Bezug auf den unionsrechtlichen Haftungsanspruch, dessen Anwendbarkeit die Kammer bereits in Frage stellt, dem im Falle seiner Geltung aber die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG entsprechend zur Seite stehe.
Gesetzliche Neuregelung der Besoldung nicht zu beanstanden
Die Kammer verneinte auch einen Anspruch für die Zeit ab dem 1. Juni 2013. Das ab diesem Zeitpunkt geltende Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen stehe mit dem Europarecht in Einklang. Es verstoße nicht gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters, weil es nicht mehr an das Lebensalter, sondern zulässigerweise an die tatsächliche Berufserfahrung anknüpfe.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen sie können die Kläger jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster stellen (VG Gelsenkirchen, Urteil v. 28.7.2015, 12 K 3414/12 u.a.).
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
2.210
-
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen
1.867
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.6202
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3091
-
Entgelttabelle TV-L
1.298
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.065
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
633
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
621
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
547
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
452
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026
-
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher: Notrufpager mit Mithörfunktion und neue Ausrüstung
26.02.2026
-
Thüringen muss AfD-Bewerber für Landesverwaltungsamt anhören
25.02.2026
-
Mehr internationale Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: Anteil ausländischer Mediziner verdoppelt
25.02.2026