Beamtenbesoldung in Hessen laut Gutachten verfassungswidrig
Die Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung ist immer wieder ein Thema. So wurden bereits in Niedersachsen die Besoldungsgruppen durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg teilweise für verfassungswidrig erklärt. Ein ähnlicher Streit ist aufgrund eines Gutachtens des Beamtenbundes Hessen entstanden. Die Besoldung verstoße gegen das Alimentierungsprinzip, das Leistungsprinzip und den Grundsatz der abgestuften Besoldung. Im Ländervergleich würden in anderen Bundesländern doppelt so viele Polizeibeamte in die Besoldungsgruppe A11 oder höher aufsteigen, während die Zahl in Hessen bei nur 25 Prozent liegt. Vor allem im Vergleich zu Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen trete die Besoldung in Hessen deutlich zurück.
Innenministerium sieht hessische Beamtenbesoldung im Spitzenbereich
Das hessische Innenministerium hält die Besoldung für verfassungskonform. Insbesondere in einem Vergleich zu anderen Ländern liege sie seit mehr als 10 Jahren im Spitzenbereich. Andere Länder hätten in den Jahren zuvor an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit besoldet und erst langsam das Niveau Hessens erreicht. Dadurch sei lediglich ein Zerrbild entstanden, dass andere Länder besser besolden würden.
Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Immer wieder angeführt wird in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 5.5.2015, 2 BvL 17/09). In diesem Urteil wurden Berechnungsmethoden, mehrere Prüfungsstufen und Parameter festgelegt, an denen die Besoldung auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden kann. Der Beamtenbund sieht angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber in Hessen.
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