Besoldungsanpassungen in Berlin und Niedersachsen
In Berlin wurde mit Gesetz vom 9. April 2018 die ursprünglich vorgesehene Besoldungsanpassung ab 1. August 2018 um 2 Monate auf den 1. Juni 2018 vorverlegt.
Demnach erhöhen sich die Bezüge für die Beamten und Versorgungsempfänger
- zum 1. Juni 2018 um 3,2 Prozent und
- für die Anwärterinnen und Anwärter um 75 Euro.
In Niedersachsen wurden die Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 1. Juni 2018 um 2,0 Prozent erhöht.
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
938
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Entgelttabelle TVöD/VKA
893
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
842
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7261
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6662
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
449
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
359
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3162
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
280
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Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2132
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
10.09.20262
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Haftung für diskriminierende Stellenanzeigen auf Jobportalen
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26.08.2026
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25.08.2026
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Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
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Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026
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17,5 Jahre später: Vorbeschäftigung verhindert sachgrundlose Befristung
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