Bayern entlässt Polizisten wegen Nähe zu Reichsbürgern

Zwei bayerische Polizeibeamte sollen wegen ihrer Nähe zur Reichsbürgerbewegung aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Insgesamt wurden 18 Disziplinarverfahren eingeleitet.

Wegen ihrer Nähe zur «Reichsbürger»-Szene ist zwei bayerischen Polizisten der Beamtenstatus entzogen worden. «Wer vom Gedankengut der "Reichsbürger" überzeugt ist, der gehört nicht zur bayerischen Polizei und hat dort nichts zu suchen», sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 29. April in München. Bei den Polizisten handele es sich um einen Ersten Polizeihauptkommissar der Bereitschaftspolizei und einen Polizeihauptmeister des Präsidiums Schwaben Nord. In beiden Fällen habe die Disziplinarbehörde den Antrag zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gestellt.

Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Die Bewegung wird seit Herbst 2016 vom Verfassungsschutz beobachtet.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Nähe zur Reichsbürgerbewegung

Dem Ersten Polizeihauptkommissar wird laut Ministerium vorgeworfen, sich Ideologie und Denkweise der Reichsbürgerbewegung zu eigen gemacht und diese auch öffentlichkeitswirksam auf Veranstaltungen oder im Internet vertreten zu haben. Im Februar 2016 sei er vom Dienst suspendiert worden, mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom April 2019 sei er nun aus dem Dienst entfernt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch dem Polizeihauptmeister wurden die Übernahme der Ideologie und Denkweise der «Reichsbürger» zur Last gelegt, die er auch gegenüber Behörden vertreten haben soll. Er wurde im Oktober 2016 vom Dienst suspendiert. Seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist seit April 2019 bestandskräftig.

Insgesamt 18 Disziplinarverfahren eingeleitet

Bayernweit seien im Zusammenhang mit der «Reichsbürgerbewegung» 18 Disziplinarverfahren gegen Beamte der bayerischen Polizei eingeleitet worden. Acht Verfahren wurden mit einer disziplinarrechtlichen beziehungsweise dienstaufsichtsrechtlichen Ahndung abgeschlossen. Die noch laufenden zehn Disziplinarverfahren richten sich gegen fünf aktive Polizeivollzugsbeamte und fünf Ruhestandsbeamte. Die aktiven Polizeivollzugsbeamten wurden alle suspendiert.

dpa
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