Baden-Württemberg: Reform des Personalvertretungsrechts geplant

In Baden-Württemberg sollen die Mitbestimmungsrechte von mehreren hunderttausend Beschäftigten im öffentlichen Dienst reformiert werden. In den Stuttgarter Landtag wurde ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht.

Kernpunkte des Entwurfs von Innenminister Reinhold Gall (SPD) sind laut Ministerium eine Ausweitung der Mitbestimmung etwa beim Gesundheitsmanagement, die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, der die Personalräte über die wirtschaftliche Lage der Dienststellen unterrichtet, und eine stärkere Einbeziehung der Personalräte etwa an Personalauswahlgesprächen. Auch sollen die Amtszeiten der Personalräte von vier auf fünf Jahre verlängert werden.

Verdi begrüßt Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses

Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Pläne, forderte aber weitere Schritte. Die stellvertretende Landesbezirksleiterin Dagmar Schorsch-Brandt sagte, der Entwurf sehe Möglichkeiten zur besseren Freistellung von Personalräten vor, enthalte aber Hintertürchen, davon abweichen zu können. «Diese müssen geschlossen werden.» Die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses sei zu begrüßen - der Ausschuss müsse aber wie in der Privatwirtschaft ausgestaltet werden. «Sonst bleibt er ein zahnloser Tiger», sagte sie.

Gesetz soll vor den nächsten Personalratswahlen in Kraft treten

In den kommenden Wochen wird der Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung diskutiert. Das neue Gesetz soll vor den Personalratswahlen 2014 in Kraft treten. Die Regelungen gelten für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Nach Angaben des Ministeriums geht es insgesamt um 540.000 Beschäftigte.

dpa
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