Auszubildende in Heilerziehungspflege müssen BAföG zurückzahlen

Das Wissenschaftsministerium hatte im Februar 2017 die Ausbildung in der Heilerziehungspflege in Bayern für BAföG-fähig erklärt. Nun wurde diese Entscheidung rückgängig gemacht und das ausgezahlte Geld wird von den Schülern zurückgefordert.

Im Februar 2017 erklärte das Wissenschaftsministerium die Ausbildung in der Heilerziehungspflege für BAföG-fähig. Im Anschluss machten mehrere Ämter für Ausbildungsförderung darauf aufmerksam, dass der Praxisunterricht in Heilerziehung nicht der vom Bund vorgegebenen Definition von „Unterricht“ entspricht. Über ein Jahr später wurde die Entscheidung jetzt rückgängig gemacht.

Berücksichtigung des Vertrauensschutzes

Es wird derzeit geprüft, inwieweit der Grundsatz des Vertrauensschutzes berücksichtigt werden muss. Dies gilt insbesondere für die etwaige Rückforderung von bereits ausgezahlten Leistungen durch die Ämter für Ausbildungsförderung.

Rückforderung von mehreren Tausend Euro

In Bayern gibt es über 30 Fachschulen für Heilerziehungspflege. Wie viele Personen von den Rückzahlungen betroffen sind, ist jedoch nicht bekannt. In einem Fall wurden 7.931 Euro für das erste Ausbildungsjahr zurückgefordert. An der Bamberger Fachschule traf es ein Fünftel der dortigen Schülerschaft.

dpa
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