Arbeitnehmerüberlassung: Kommunale Arbeitgeber kritisieren AÜG

Die kommunalen Arbeitgeber wehren sich gegen das verschärfte Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): Sie kritisieren das aufwändige und kostspielige Genehmigungsverfahren, dem nun auch öffentliche Arbeitgeber unterliegen.

"Das Gesetz belastet mit seinem deutlich ausgeweiteten Antrags- und Erlaubnisverfahren zur Arbeitnehmerüberlassung tarifgebundene öffentliche Arbeitgeber erheblich, ohne dass hierfür eine sachliche Begründung erkennbar ist“, heißt es in einem aktuellen Schreiben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) an die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag.

„Das AÜG-Verfahren bedeutet ein erhebliches bürokratisches Hemmnis für die kommunalen Arbeitgeber. Die kommunale Zusammenarbeit, die von allen Seiten gefordert und im Hinblick auf die demografische Entwicklung noch in viel stärkerem Maße notwendig wird, wird erschwert“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Wir sprechen uns deshalb nachdrücklich dafür aus, öffentliche Arbeitgeber von der Antrags- und Erlaubnispflichtigkeit der Arbeitnehmerüberlassung auszunehmen.“ Abgesehen vom Bürokratieaufwand fallen im Zuge des Antrags- und Erlaubnisverfahrens erhebliche Kosten an: Auch wenn es sich nur um einen einzelnen oder wenige Leiharbeitnehmer handelt, sind Gebühren für eine dreimal einjährige Erlaubnis und anschließende unbefristete Erlaubnis von insgesamt 4.250 EUR fällig.

„Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes mit dem Titel ‚Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung‘ wird bei kommunalen tarifgebundenen Arbeitgebern gar nicht tangiert, da das öffentliche Tarifrecht hier sicher zur Anwendung kommt“, erläutert Hoffmann. „Im Zuge des Erlaubnisverfahrens wird außerdem die ‚Zuverlässigkeit des Entleihers‘ geprüft, die bei öffentlichen Arbeitgebern von vornherein als gegeben zu unterstellen ist.“

VKA und kommunale Spitzenverbände haben sich seit letztem Jahr um Änderungen am AÜG beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bemüht. Dieses teilte im Juli 2012 nach mehreren Gesprächen mit, dass keine Möglichkeiten einer Ausnahme für öffentliche Arbeitgeber gesehen werden.

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