Anspruch auf „Besitzstandszulage Kind“
Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde:
Klägerin macht Besitzstandszulage Kind geltend
Die Klägerin erhält Kindergeld und von der Beklagten die „Besitzstandszulage Kind“ im Sinne des § 11 TVÜ-Länder. Mit Ablauf des 31.8.2012 wurde der Antrag auf Kindergeld von der Familienkasse abgelehnt. Obwohl der Anspruch objektiv bestanden hatte, wurde der Bescheid rechtskräftig. Nachdem die Klägerin zum 1.6.2013 einen neuen Antrag gestellt hatte, wurde ihr wieder Kindergeld gewährt. Die Klägerin machte sodann gegenüber der Beklagten Anspruch auf die „Besitzstandszulage Kind“ geltend.
BAG: Kein Wiederaufleben des Anspruchs nach Unterbrechung
Die Klage hatte keinen Erfolg.
Das BAG entschied, dass Voraussetzung für den Bezug der „Besitzstandszulage Kind“ nach § 11 TVÜ-Länder grundsätzlich der tatsächliche Kindergeldbezug sei. Die bloße materielle Anspruchsberechtigung reiche hierfür nicht aus.
Und auch im Falle wie vorliegend, wenn die Kindergeldkasse die Festsetzung von Kindergeld bestandskräftig ablehnt oder bestandskräftig aufhebt, erlösche der Anspruch auf die Besitzstandszulage endgültig, selbst wenn der Bescheid rechtswidrig, aber nicht nichtig sei, und der Bescheid der Kindergeldkasse nicht mit Einspruch und/oder Klage angegriffen werde; denn wenn der Beschäftigte nach einer Unterbrechung erneut Kindergeld erhält, dann lebe der Anspruch auf die „Besitzstandzulage Kind” nur in den Fällen des § 11 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-Länder wieder auf.
Im vorliegenden Fall hätte somit die Klägerin den Bescheid im Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls gerichtlich angreifen müssen (BAG, Urteil v. 29.6.2022, 6 AZR 465/21).
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
2.286
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
1.912
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.5562
-
Entgelttabelle TV-L
1.257
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.2331
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.003
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
691
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
589
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
575
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
459
-
Kontakt zum inhaftierten Lebensgefährten: Justizvollzugsbeamtin fristlos entlassen
02.04.2026
-
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen
01.04.2026
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026
-
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher: Notrufpager mit Mithörfunktion und neue Ausrüstung
26.02.2026