Ärzte an kommunalen Krankenhäusern fordern mehr Geld

Weniger Wochenenddienste und 5,4 Prozent mehr Gehalt - mit diesen Forderungen geht der Marburger Bund in die Tarifverhandlungen für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern.

Wie der Chef der Ärztegewerkschaft Rudolf Henke mitteilte, sollen die Ärzte im Schnitt maximal zwei Wochenenden im Monat arbeiten müssen. Die kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wiesen die Forderungen des Marburger Bundes umgehend zurück.

Ärzteforderung: Wochenenddienste und Bereitschaftsdienste sollen reduziert werden

Die Tarifverhandlungen 2014/2015 für die 55.000 Ärzte in bundesweit rund 600 kommunalen Krankenhäusern beginnen am 18. Dezember. Nach den Vorstellungen des Marburger Bundes sollten neben den Wochenenddiensten auch die Bereitschaftsdienste unter der Woche verringert werden. Allerdings machte er dazu keine genaueren Angaben. Ein Tarifabschluss sollte ein Jahr laufen.

Die hohe Belastung durch ungünstige Arbeitszeiten führe zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sagte Henke. Der Marburger Bund erinnerte daran, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu bewerten sei, auch wenn der entsprechende Gerichtsentscheid in der Praxis nicht immer umgesetzt werden.

Arbeitgeber: Kostensteigerungen wären zu hoch

Die kommunalen Arbeitgeber berechneten für das Forderungspaket des Marburger Bundes ein Kostenvolumen von mehr als 460 Millionen Euro oder rund neun Prozent. «Das ist nicht darstellbar», erklärte VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

Henke machte deutlich, dass für die Probleme bei der Krankenhausfinanzierung nicht die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre für Ärztinnen und Ärzte verantwortlich seien. Vielmehr kämen die zuständigen Länder ihren Verpflichtungen bei den Investitionen in den Krankenhäusern nicht nach. Dies dürfe aber nicht zulasten der Tarifgehälter der Ärzte gehen.

Aktueller Tarifvertrag läuft Ende November aus

Mit dem letzten Tarifabschluss vom März 2013 erhielten die Ärzte eine Gehaltssteigerung von 4,6 Prozent. Außerdem habe es Änderungen bei der Bewertung des Bereitschaftsdienstes und Kürzungen bei der Höchstgrenze der Arbeitszeit gegeben, erinnerte die VKA. Die Laufzeit des Tarifvertrages ende am 30. November.

dpa
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