Mindesteinwohnerzahl für Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz in Kritik
Rheinland-Pfalz hat die kleinteiligste kommunale Struktur aller Bundesländer. In einem Gutachten schlagen Wissenschaftler daher vor, Orte unter 300 Einwohnern auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen. Eine Überprüfung von Mindestgrößen soll für Ortsgemeinden zwischen 300 und 600 Einwohnern erfolgen.
Zwangsfusionen in der Kritik
Der Landesvorsitzende des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz, Aloysius Söhngen (CDU), warnt vor Zwangsfusionen. Vielmehr sollten die Rahmenbedingungen für kleinere Orte verbessert werden, beispielsweise durch eine Befreiung von der doppelten Buchführung (Doppik). Er fordert die Politik auf, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Ortsgemeinden, die sich freiwillig zusammenschließen wollen, finanziell zu unterstützen. Der Verband vertritt die kreisangehörigen Städte und Verbandsgemeinden. Innenminister Roger Lewentz (SPD ) lehnt die Auflösung von Ortsgemeinden unter 300 Einwohnern ab.
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
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