Rheinland-Pfalz: Gericht bestätigt kommunale Zwangsfusion

Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz hat einen weiteren zwangsweisen Zusammenschluss zweier Kommunen bestätigt. Die Mindestgröße von Verbandsgemeinden soll helfen, Kosten zu reduzieren.

Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wies die Klage der pfälzischen Verbandsgemeinde (VG) Enkenbach-Alsenborn gegen die Eingliederung der verschuldeten einstigen VG Hochspeyer in ihr Gebiet ab.

Ihre kommunale Selbstverwaltungsgarantie sei nicht verletzt worden, Abwägungsfehler des Gesetzgebers lägen nicht vor (VGH Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.1.2016, VGH N 11/14).

Verbandsgemeinden sollen mindestens 12.000 Einwohner haben

Das kommunal sehr kleinteilige Rheinland-Pfalz hat aus Spargründen etliche Gemeinden zum Zusammenschluss gezwungen. Verbandsgemeinden sollen mindestens 12.000 Einwohner haben. Bisher war erst eine Klage erfolgreich: 2015 hoben die höchsten Richter den Zusammenschluss der Gemeinde Maikammer mit Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße auf. Im Prinzip stuften sie die Gebietsreform aber als verfassungsgemäß ein.

Regierung begrüßt das Urteil

Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) sprach von einem wichtigen neuen Urteil. Innenminister Roger Lewentz (SPD) teilte mit: «Das Urteil ist die fünfte positive Entscheidung zur Fusion von Verbandsgemeinden.»

Zur vorerst letzten Verhandlung über kommunalen Zusammenschlüsse soll es am 18. März kommen - dann geht es vor dem Verfassungsgerichtshof um die Klagen der Stadt Herdorf und der ehemaligen VG Daaden gegen ihre Fusion zur VG Herdorf-Daaden im Kreis Altenkirchen.

dpa
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