Fortbildungscontrolling ist in den Verwaltungen erforderlich, um die Aktivitäten im Rahmen der Personalentwicklung zu rechtfertigen und ihnen den notwendigen Nachdruck bzw. die erforderliche Akzeptanz zu verleihen. Dieser Beitrag hat sich dabei mit der Evaluation von Fortbildung beschäftigt – letztlich sind aber alle Maßnahmen bzw. Instrumente der Personalentwicklung durch geeignete Methoden auf ihren Erfolg hin zu überprüfen.

Die besten Methoden und Instrumente des Fortbildungscontrolling bzw. zur Unterstützung des Transfers in die Praxis werden allerdings wirkungslos bleiben, wenn es nicht gelingt, bereits vor dem Seminar die Weichen für ein erfolgreiches Lernen zu stellen. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Führungskräften zu, die z. B. im Rahmen jährlicher Mitarbeitergespräche in Abstimmung mit den Bediensteten

  • den notwendigen Qualifizierungsbedarf feststellen,
  • im Vorfeld von Fortbildungsveranstaltungen gemeinsam Lernziele vereinbaren und
  • sich darauf verständigen, wie die neu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Verwaltungsalltag transferiert werden können.

Mit dem Abgleich des Anforderungsprofils der jeweiligen Stelle und dem Befähigungsprofil des dort tätigen Mitarbeiters steht ein hilfreiches Instrument zur Verfügung.

Die monetäre Bewertung des Nutzens von Fortbildung lässt sich nur schwer vornehmen. Die möglichen Folgekosten für nicht durchgeführte Qualifizierungen können als Anhaltspunkt dienen, um Fortbildungsmaßnahmen zu rechtfertigen. Denn eines ist sicher: "Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen." (Benjamin Franklin).

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