
Das Planungsrecht spricht von "Wohnfolgeeinrichtungen", wenn es um die Ausstattung von Wohngebieten geht. Eigentlich müsste es "Wohnvoraussetzungseinrichtungen" heißen, da ohne technische Erschließung und soziale Infrastruktur lebenswerte Quartiere und Nachbarschaften nicht entstehen.
Funktionierende Infrastrukturen sind die Basis für gleichwertige, gute Lebensverhältnisse und Grundlage unserer Demokratie. Die Messlatte für technische und soziale Infrastrukturen ist zunächst ihre Verfügbarkeit, aber auch ihr übergreifendes Nutzungsangebot und ihre Gestaltqualität. Es geht darum, dass soziale Infrastrukturen, vom Stadtteiltreff über die Bibliothek, Schulen oder Läden, gut erreichbar sind und als regional und lokal angemessene Lösungen empfunden werden. Angemessen bedeutet: Die Lösungen sollten baulich skaliert sein und baukulturell überzeugen – also der kleine, nah gelegene Nachbarschaftsladen ist wichtiger als das Angewiesensein auf das entfernte und unwirtliche Nahversorgungszentrum am Stadtrand. Infrastruktur ist immer ortsbezogen und es ist nicht egal, wie sie aussieht. Deshalb kann sie nicht überall identisch sein.
Herausforderungen und Lösungen auf dem Wohnungsmarkt
Besonders gilt das mit Blick auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation: Der Bedarf an bezahlbaren Wo...
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