Der zertifizierte Verwalter ist derzeit in aller Munde. Die Reise zu einer auf besondere Weise qualifizierten Verwaltung hat freilich nicht heute, sondern schon vor Langem begonnen – und ist möglicherweise auch noch nicht zu Ende. Eine Genesis.
Der Ruf nach einer besonderen Sachkunde für Verwaltungen ist jedenfalls nicht ganz neu. Die Verwalterverbände forderten jahrelang zu Recht, dass nicht jeder berechtigt sein sollte, Wohnungseigentumsanlagen zu verwalten. Und warum? Weil der billige Jakob ein Ärgernis ist. Er gaukelt Wissen vor, wo keines ist, und gefährdet damit sehr hohe Werte. Das Wohnungseigentumsrecht ist eine hochkomplexe Materie für Spezialisten. Dieses Spezialistentum sollten die Verbraucher sofort erkennen können. Wer das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet, sollte wissen, was er oder sie tut.
Statt eines Sachkundenachweises kam als Ausweg die Zertifizierung
Ein bloßer Zwischenschritt war das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung aus dem Jahre 2017. Die Bundesregierung hatte in diesem Gesetz unter anderem vorgesehen, für Verwalter von Wohnungseigentum neue und qualitätssichernde Berufszulassungsregelungen zu schaffen. Dem sollte die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter von Wohnungs...
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