Mehr Pflichten, mehr Haftung, selten mehr Geld – so lässt sich die Situation von vielen WEG-Verwaltern beschreiben. Konsolidierungen sind vorprogrammiert. Chancen bieten sich jedoch durch Digitalisierung, Weiterbildung und Kundenorientierung.
Die Stellung des WEG-Verwalters gewann mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 an Bedeutung. Eine Eigentümergemeinschaft ohne Verwalter und ohne Beirat ist seither kaum handlungsfähig, da die Gemeinschaft nach außen vom Verwalter und gegenüber dem Verwalter vom Beirat vertreten wird. Neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der WEG kann die Verwalterin oder der Verwalter alle Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Um die Anfechtung von Beschlüssen zu vermeiden, gilt für Verwalter seither eine umfangreiche Prüfpflicht im Hinblick auf die gesetzlich differenzierten Mehrheiten bei baulichen Veränderungen.
Die Vorschriften zur Energieeffizienz werden weiter verschärft
Zu den Pflichten des Verwalters gehört zudem die Klärung der Eigentumsverhältnisse im verwalteten Objekt. Hier könnten das geplante bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch und das Zweite Sa...
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