DSGVO in der Immobilienwirtschaft: 1x1 der Bußgeldberechnung

Die Bußgelder gegen ein Wohnungsunternehmen mit 14,5 Millionen Euro und gegen ein Telekommunikationsunternehmen mit 9,5 Millionen Euro haben auch Immobilienfirmen aufhorchen lassen. Die Aufsichtsbehörden greifen nun durch. Wie sie die Strafen berechnen.

Bislang waren die wirklich hohen Bußgelder im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur aus dem europäischen Ausland bekannt. Hohe sechsstellige Beträge wurden aus Portugal, Polen und England berichtet, an Deutschland schien die mögliche Bußgeldkeule vorbeizugehen. In vielen Chefbüros deutscher Immobilienfirmen wurde deshalb eher abgewunken, wenn es um die Befürchtung von Bußgeldern ging. Es werde schon nicht so dramatisch werden, war die einhellige Meinung.

Der Bußgeldrahmen der Datenschutzgrundverordnung reicht bei einigen Verstößen bis zu zehn Millionen Euro und bei Verstößen gegen die wichtigen Betroffenenrechte (zum Beispiel Auskunft, Löschung oder Informationspflichten) bis zu 20 Millionen Euro.

Aktuell hat die sogenannte Datenschutzkonferenz ein neues Bußgeldkonzept entwickelt. Diese Gruppe der 16 Landesdatenschutzbehörden und des Bundesdatenschutzbeauftragten trifft sich zweimal im Jahr zur Festlegung von Verfahrensweisen und Auslegung der DSGVO. In der zweiten ...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
IW 04 2020

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Schlagworte zum Thema:  Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung