Neue Rahmenvereinbarung für das serielle Sanieren
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat im Dezember 2025 mit einem Kick-Off das Projekt "Rahmenvereinbarung SerSan 1.0" gestartet. Aufbauend auf den Erfahrungen mit den Rahmenvereinbarungen zum seriellen, modularen und systemischen Bauen (SMSB) soll auch für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands eine Rahmenvereinbarung für das serielle Sanieren europaweit ausgeschrieben werden.
Projektpartner sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), die Deutsche Energie-Agentur (Dena), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB). Ergänzt wird die Runde durch beratende Experten aus Wohnungsunternehmen und von Herstellern mit praktischer Erfahrung im seriellen Sanieren.
Serielle energetische Bestandsmodernisierung
"Nur wenn wir industrielle Vorfertigung, standardisierte Prozesse und partnerschaftliche Zusammenarbeit konsequent nutzen, können wir die energetische Modernisierung in der notwendigen Breite und zu vertretbaren Kosten umsetzen", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Mit den Teilnehmern werden nun Erwartungen, mögliche Leistungsumfänge und Ideen zu den Anforderungen an die künftige Rahmenvereinbarung diskutiert. Die Ergebnisse fließen dann in die weitere Ausgestaltung des europaweiten Vergabeverfahrens ein.
Die Ausschreibung selbst wird – zu einem derzeit noch nicht feststehenden Zeitpunkt – auf Tenders Electronic Daily (TED), dem Onlinedienst der Europäischen Union für die Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen platziert. Die GdW-Mitgliedsunternehmen sollen künftig einen verlässlichen Zugang zu qualitätsgesicherten Lösungen für die serielle energetische Bestandsmodernisierung ermöglichen.
Hören Sie zum Thema auch in den Podcast:
Rahmenvereinbarung 2.0: Serielles und modulares Bauen
Die erste Rahmenvereinbarung für das serielle und modulare Bauen ging im Jahr 2018 an den Start und ist im Mai 2023 ausgelaufen. Es folgte die Rahmenvereinbarung 2.0 mit durchgeplanten Konzepten von ausgewählten Anbietern, die den sozial orientierten Vermietern ideale Konditionen bieten.
Die zweite Rahmenvereinbarung für das serielle und modulare Bauen entstand in einem aufwändigen Prozess ebenfalls im Team mit dem HDB und dem BMWSB und wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Die Angebote reichen von Holzbau über Stahlbeton bis hin zu Hybridbauweisen. Die Anbieter wurden ebenfalls im Rahmen eines europaweiten vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt.
Die Spanne der Preise für die Modellgebäude liegen zwischen 2.370 und 4.370 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Medianwert beträgt rund 3.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Preise sind auf fünf Jahre festgeschrieben und dürfen nur auf Grundlage festgelegter Material- oder Baupreisindizes angepasst werden. Auch Mengeneffekte sollen beim Sparen helfen.
Informationen zur Rahmenvereinbarung 2.0 mit Bieterliste
Rahmenvereinbarung 1.0: Prototypen und ein Factsheet
Die erste Rahmenvereinbarung entstand 2028 als eine konkrete Maßnahme aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum von 2017, die im Jahr 2023 wie geplant nach fünf Jahren Geltungsdauer ausgelaufen ist.
Ausgewählt wurden damals neun Modellgebäude, für die die Kosten zwischen 2.000 und 3.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche lagen – und damit laut GdW unter den durchschnittlichen Herstellungskosten für Mehrfamilienhäuser in Deutschland.
Factsheet zur Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen 2018 (PDF)
Das könnte Sie auch interessieren:
Ist die serielle Sanierung serienreif?
Über das Potenzial der Seriellen Sanierung
Serielle Sanierungen vergaberechtlich korrekt umsetzen
Kosten und Wirtschaftlichkeit der seriellen Sanierung (Top-Thema)
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1841
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
166
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
151
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Die Förderung
112
-
Lehren aus dem Berliner Stromausfall
80
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
68
-
Verbot von Bleirohren: Letzte Frist läuft am 12. Januar ab
46
-
Mitarbeiterwohnungen: Steuervorteile und Förderung
43
-
Lohnt sich die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?
432
-
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
37
-
Kündigung von Mietvertrag bei häuslicher Gewalt
12.03.2026
-
"Digitalisierung ist kein Projekt, sondern ein Prozess"
12.03.2026
-
Zahlen und der tägliche Wahnsinn in der Wohnungswirtschaft
11.03.2026
-
Mieten in Berlin steigen um bis zu elf Prozent
06.03.2026
-
Von Null auf Zukunft
06.03.2026
-
Kooperation statt Konkurrenz
06.03.2026
-
Hoch hinaus: Serielle Sanierung trifft Aufstockung
05.03.2026
-
Instandhaltung sichern im Handwerkermarkt: Mehr Auswahl. Schnellere Vergabe. Struktur statt Zufall.
05.03.2026
-
Innovationsbooster: Startups und die Wohnungswirtschaft
05.03.2026
-
Wie man Müllbergen zu Leibe rückt
05.03.2026