GdW-Bankenfrühstück: Grund für verhaltenen Optimismus
Die Gründe für den mangelnden Wohnungsbau sind bekannt: Zinsanstieg, die Förderbedingungen sowie bestimmte Lieferengpässe machen das Bauen schwierig. Weitere Unsicherheiten kommen hinzu. So ist nach wie vor unklar, wie die europäische Gebäuderichtlinie in nationales Recht transformiert werden wird.
Folge aus allem: Der Anteil der GdW-Unternehmen, die ihren ursprünglich geplanten Wohnungsbau auf Null herunterfahren, liegt sowohl für 2024 als auch für 2025 bei deutlich über 40 Prozent. Mit gemischten Gefühlen kommentierte GdW-Präsident Axel Gedaschko die Tatsache, dass viele Bauunternehmen vermehrt Dumping-Angebote unterbreiteten. Ihre große Sorge ist nämlich, Mitarbeitende nicht halten zu können. Schön für die Wohnungsunternehmen, aber auch ein Zeichen für eine ungesunde Wirtschaft.
Rahmenvereinbarung serielles Bauen: 20 bekommen den Zuschlag
Hoffnung machte in diesem Zusammenhang die Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Bauen. 20 Unternehmen hätten hier den Zuschlag bekommen. Immer mehr von ihnen seien auch in Holzhybridbauweise tätig. Man arbeite verstärkt an "architektonischer Klasse". Auch ein Zinsförderprogramm, das eine Milliarde Euro schwer ist, sei inzwischen ins Leben gerufen worden.
Beides führe dazu, dass Wohnungsunternehmen bei einer Rendite von dreieinhalb Prozent die Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche auf etwa zwölf Euro festsetzen könnten (gegenüber 18 Euro ohne Vereinbarung beziehungsweise Zinssubventionen). Immerhin 30.000 Wohnungen könnten so günstig gebaut werden. Trotzdem sei das alles nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Gedaschko erinnerte an die hohe Staatsquote in Höhe von 37 Prozent, die dringend gesenkt werden müsse.
Wärmewende-Probleme
Thema waren auch die Ungereimtheiten bei der Wärmewende. Etwa die Tatsache, dass es nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zum Klimatransaktionsfonds keinen Speed-Bonus für Vermieter mehr gebe, die den Austausch ihrer Heizungsanlage forcierten, möchte der GdW möglicherweise verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Denn immerhin profitierten hiervon die Mieter.
Bis Sommer 2024 soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umgesetzt werden. Darauf wies GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser in ihrem Vortrag hin. Wichtig ist in diesem Fall die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf Grundlage der European Sustainability Reporting Standards ESRS. Dazu hat der GdW einen Leitfaden für Wohnungsunternehmen herausgegeben.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Mieterhöhung nach Aufwertung der Baualtersklasse
161
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1301
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
70
-
Zweckentfremdungsverbot: Was in den Bundesländern gilt
44
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
35
-
Mitarbeiterwohnungen: Standortvorteil und Steuerersparnis
29
-
Mieter insolvent – Was bleibt dem Vermieter?
28
-
Wie Wohnungsunternehmen bilanzieren müssen
26
-
Genossenschaftsgesetz: Was die Reform bringt
24
-
Blei im Trinkwasser: Regeln, Pflichten und Urteile
20
-
Wie KI die Wohnungsvergabe verändert und wo Risiken liegen
24.08.2026
-
Wer nur rekrutiert, hat schon verloren
20.08.2026
-
So sichern Verwalter die meisten Zuschüsse vor dem Förderstopp
18.08.2026
-
Wohnungen zu Büros zu Wohnungen?
18.08.2026
-
KI trifft Gewerbeimmobilien: MIT-Studie zeigt 4 Szenarien
12.08.2026
-
Small Sized Living: Gleiche Fläche, mehr Lebensqualität
12.08.2026
-
Digitale Akquise: Wie Redhome ein 5-Mio-Portfolio über immowelt gewann
10.08.2026
-
Befreit die Daten
07.08.2026
-
Das IT-Ökosystem ist größer als ERP
03.08.2026
-
Der Rückstand sitzt in den Daten
29.07.2026