
Seit dem 1.5.2014 gilt die EnEV 2014. Ein zentraler Punkt der EnEV 2014 tritt jedoch erst mit Beginn des Jahres 2016 in Kraft: Verschärfte energetische Anforderungen an Neubauten.
Ab dem 1.1.2016 gelten für Neubauten strengere energetische Anforderungen. Das ergibt sich aus der EnEV 2014. So gilt ab 2016 ein gegenüber dem bisherigen Wert um 25 Prozent verschärfter Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf von Gebäuden. Bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle werden die Anforderungen zum 1.1.2016 gegenüber den bisher geltenden Werten um etwa 20 Prozent verschärft.
Maßgeblicher Zeitpunkt
Für die Frage, ob für ein Bauvorhaben die alten oder die verschärften neuen Werte maßgeblich sind, ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wird. Bei genehmigungsfreien Vorhaben kommt es auf den Baubeginn an. Wird der Bauantrag bis zum 31.12.2015 gestellt bzw. die Bauanzeige bis zu diesem Termin erstattet, gelten noch die bisherigen Werte. Bei Antragstellungen bzw. Anzeigen ab 2016 sind die verschärften Werte verbindlich.
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Schlagworte zum Thema: EnEV 2014, Energieeinsparverordnung
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