Zu spät ausgezogen – Mieter muss Mietdifferenz erstatten
Hintergrund: Mieter zieht erst nach Räumungsklage aus
Die Vermieter einer Wohnung verlangen vom ehemaligen Mieter Schadensersatz. Die Vermieter hatten das Mietverhältnis zum 31.10.2011 wegen Eigenbedarfs gekündigt, um die Wohnung einem Berechtigten zu überlassen. Da der Mieter zunächst nicht auszog, erhoben die Vermieter Räumungsklage. Diese hatte Erfolg. Im November 2012 räumte der Mieter schließlich die Wohnung.
Der Berechtigte hätte bei einem fristgerechten Auszug des Mieters seit November 2011 eine um 150 Euro höhere Miete gezahlt als der Mieter. Er konnte schließlich erst zum 1.2.2013 in die Wohnung einziehen, weil er übergangsweise eine andere Wohnung angemietet hatte.
Die Vermieter verlangen vom ehemaligen Mieter Ersatz des Mietausfallschadens, der durch die verspätete Räumung der Wohnung entstanden ist.
Entscheidung: Mieter haftet für entgangene Miete
Der ehemalige Mieter muss Schadensersatz leisten, weil er die Wohnung erst mit Verspätung geräumt hat. Er schuldet für die Monate November 2011 bis Januar 2013 die Differenz zwischen seiner Miete und der höheren Miete, die der Berechtigte der Eigenbedarfskündigung in dieser Zeit gezahlt hätte.
Außerdem muss der ehemalige Mieter – abgesehen von der Differenz - auch Ersatz für die Mieten leisten, die der Berechtigte für November 2012 bis Januar 2013 gezahlt hätte.
(AG Aachen, Urteil v. 10.3.2016, 107 C 263/13)
Lesen Sie auch:
BGH: Bei verspäteter Rückgabe kann Vermieter Marktmiete verlangen
BGH: Vorgetäuschter Eigenbedarf kann für Vermieter teuer werden
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
1.480
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.240
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
971
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
940
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
761
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
716
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
6041
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
597
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
583
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
572
-
Zwischen Schraubenschlüssel und Laptop
06.02.2026
-
KI darf kein Fremdkörper sein
03.02.2026
-
Schluss mit der "Gelddruckmaschine" Untervermietung
02.02.2026
-
Facility Services – renditewirksame Dienstleistungen
02.02.2026
-
Bundestag ebnet Weg für Abschaffung der Fortbildungspflicht
30.01.20261
-
Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
29.01.2026
-
Gewinnbringende Untervermietung ist unzulässig
28.01.2026
-
Rollenverteilung für eine ertragreiche Vermietung
27.01.2026
-
Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter sinnvoll
27.01.2026
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
21.01.2026