Baumfällen kann bauliche Veränderung sein
Hintergrund: Eigentümer wollen Baum fällen lassen
Eine Wohnungseigentümerin wendet sich mit einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss über das Fällen eines Baums.
Die Eigentümer hatten in einer Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass ein ca. 10 Meter hoher Baum gefällt werden soll und die Kosten in Höhe von 760 Euro „aus den laufenden Instandhaltungen“ finanziert werden sollen. Auf dem Grundstück befinden sich weitere Bäume und Büsche sowie Rasen.
Eine Eigentümerin hat den Beschluss angefochten. Sie meint, das Fällen des Baums sei eine bauliche Veränderung, die nur mit Zustimmung sämtlicher Eigentümer zulässig sei.
Entscheidung: Baumfällen nur mit Zustimmung aller Eigentümer
Die Anfechtungsklage hat Erfolg. Bei der beschlossenen Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller Eigentümer bedurft hätte.
Ob eine gärtnerischen Maßnahme, die auf die Entfernung einer Pflanze im Gartenbereich gerichtet ist, eine bauliche Veränderung oder lediglich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung ist, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere kommt es darauf an, ob die betreffende Pflanze die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist.
Nach den Feststellungen des Gerichts hebt sich der umstrittene Baum so vom übrigen Baumbestand ab, dass dessen Entfernung eine Lücke entstehen ließe. Anhand dieser Feststellungen kam das Gericht zu der Auffassung, dass das Fällen des Baums für die Eigentümer einen Nachteil darstellt, sodass es nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässig ist, den Baum zu entfernen.
(LG Hamburg, Urteil v. 29.5.2013, 318 S 5/13)
Lesen Sie auch:
Vermieter lässt Baum fällen: Kosten nicht als Betriebskosten umlegbar
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
690
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
681
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
588
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
330
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
311
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
298
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
296
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
295
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
287
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
284
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261