Vermieter darf Aufzug nicht ersatzlos entfernen
Hintergrund: Vermieterin entfernt Aufzug
Die Mieterin einer Wohnung verlangt von der Vermieterin den (Wieder-)Einbau eines Aufzugs.
Seit Beginn des Mietverhältnisses über die Wohnung im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses im Jahr 1976 gab es einen Personenaufzug. Die Mieterin ist inzwischen 82 Jahre alt und zu 100 Prozent schwerbehindert. Ohne Aufzug kann sie die Wohnung nicht verlassen.
Ende Januar 2015 wurde der Fahrstuhl wegen sicherheitstechnischer Mängel außer Betrieb gesetzt. Nach einer TÜV-Untersuchung wurde die Personenbeförderung untersagt, weil der Aufzug nicht über eine Notrufvorrichtung verfügte. Ab Februar 2015 machte die Mieterin eine Mietminderung von 50 Prozent geltend. Im Sommer 2015 ließ die Vermieterin den Aufzug ausbauen.
Entscheidung: Vermieterin muss Aufzug einbauen
Die Vermieterin muss wieder einen Aufzug bis ins 4. Obergeschoss einbauen lassen. Da zu Beginn des Mietverhältnisses ein Personenaufzug vorhanden war, gehört dieser zum vertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache. Diesen muss die Vermieterin wieder herstellen.
(AG München, Urteil v. 29.9.2015, 425 C 11160/15)
Lesen Sie auch:
Vollwartungsvertrag: Vermieter muss Instandhaltungsanteil rausrechnen
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026