Vermieter darf Aufzug nicht ersatzlos entfernen
Hintergrund: Vermieterin entfernt Aufzug
Die Mieterin einer Wohnung verlangt von der Vermieterin den (Wieder-)Einbau eines Aufzugs.
Seit Beginn des Mietverhältnisses über die Wohnung im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses im Jahr 1976 gab es einen Personenaufzug. Die Mieterin ist inzwischen 82 Jahre alt und zu 100 Prozent schwerbehindert. Ohne Aufzug kann sie die Wohnung nicht verlassen.
Ende Januar 2015 wurde der Fahrstuhl wegen sicherheitstechnischer Mängel außer Betrieb gesetzt. Nach einer TÜV-Untersuchung wurde die Personenbeförderung untersagt, weil der Aufzug nicht über eine Notrufvorrichtung verfügte. Ab Februar 2015 machte die Mieterin eine Mietminderung von 50 Prozent geltend. Im Sommer 2015 ließ die Vermieterin den Aufzug ausbauen.
Entscheidung: Vermieterin muss Aufzug einbauen
Die Vermieterin muss wieder einen Aufzug bis ins 4. Obergeschoss einbauen lassen. Da zu Beginn des Mietverhältnisses ein Personenaufzug vorhanden war, gehört dieser zum vertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache. Diesen muss die Vermieterin wieder herstellen.
(AG München, Urteil v. 29.9.2015, 425 C 11160/15)
Lesen Sie auch:
Vollwartungsvertrag: Vermieter muss Instandhaltungsanteil rausrechnen
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261