BetrSichV: So sieht der Notfallplan für Aufzüge aus

Seit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss für jeden Aufzug zur Personenbeförderung ein Notfallplan vorliegen. Für Neuanlagen bereits vor Inbetriebnahme, für Aufzüge, die schon in Betrieb sind, bis spätestens 31. Mai 2016.

Der TÜV Süd zeigt, wie so ein Notfallplan aussehen kann. Dafür hat das Dienstleistungsunternehmen ein Musterformular Notfallplan erstellt, das sich am Computer ausfüllen lässt. Ausgedruckt kann der Notfallplan sofort zum Einsatz kommen. Damit lässt sich sicherstellen, dass der Notdienst im Notfall unverzüglich die notwendigen Hilfemaßnahmen einleiten und eventuell im Aufzug eingeschlossene Personen befreien kann.

Schnelle Befreiung muss geregelt sein

Ob Personen-, Lasten-, Bauaufzug oder Paternoster – alle zählen zu den überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen, da sie der Personenbeförderung dienen. Wenn eine oder mehrere Personen in so einem Aufzug festsitzen, muss dies nicht nur von jemandem bemerkt werden, sondern es muss auch geregelt sein, wie die Eingeschlossenen aus ihrer misslichen Lage schnell befreit werden können.

Zuständige Personen müssen mit Telefonnummern genannt werden

Das kostenlose Notfallplan-Musterformular für Aufzüge enthält auch eine zweite Seite, auf der erklärt ist, welche Angaben wie auszufüllen sind. Besonders wichtig sind z. B. die Namen der verantwortlichen, eingewiesenen und beauftragten Personen und deren Telefonnummern.

Zusätzliche Tipps zu Unterweisung und technischer Anleitung

Die Ausfüllhilfe kommt fast einer Checkliste gleich. Sie macht u. a. darauf aufmerksam, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden muss. Auch wird darauf hingewiesen, dass es eine technische Anleitung zur schnellen Personenbefreiung geben muss und dass festgelegt sein sollte, wo diese Anleitung zu finden ist.

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