Beim Paternoster hört der Spaß auf
In den vergangenen Jahren wurden überall im Lande die Aufzüge kontrolliert. Dabei kam heraus, dass da manches im Argen liegt. Zu selten finden Wartungen statt, zu veraltet und unsicher scheint manche Technik.
Mit Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kam nun eine Diskussion über das Sondermodell Paternoster auf.
Paternoster - nur durch eingewiesene Beschäftigte zu verwenden
Die BetrSichV enthält Regelungen zu "überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen", also auch alle Aufzüge zur Personenbeförderung wie Personen-, Lasten-, Bau- oder eben Personenumlaufaufzüge – auch Paternoster genannt.
Im Kapitel Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen der Verordnung heißt es: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Personenumlaufaufzüge nur von durch ihn eingewiesenen Beschäftigten verwendet werden.“
Paternoster standen still
Und so kam es, dass am 1. Juni 2015 in Deutschland ein Großteil der Paternoster stillstand und eine öffentliche Diskussion losgetreten wurde, welche die für die Verordnung zuständige Arbeitsministerin Andrea Nahles dazu bewegte, sich für den Erhalt der Paternoster und die Novellierung der Novelle auszusprechen.
Pragmatische Lösungen sind bereits gefunden
Erstens können die Länder die Beschränkungen der Verordnung aufheben. Zweitens zeigen die meisten Unternehmen, die eine Paternoster haben, ihren Mitarbeiter schon seit Jahren am ersten Arbeitstag, wie sie mit dem Personenumlaufaufzug schnell rauf und runter kommen.
Andere ein Unternehmen denken darüber nach, mit Piktogrammen das sichere Ein- und Aussteigen zu erklären. Der WDR hingegen hat seine Mitarbeiter per Rundmail kurz und knapp darüber informiert, worauf bei der Fahrt mit dem Paternoster zu achten ist:
- ausreichend Abstand von Quetsch- und Scherstellen halten,
- zügig ein- und aussteigen, wenn die Böden in einer Höhe sind,
- keine sperrigen Gegenstände wie z. B. Leitern transportieren.
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