Die wichtigsten Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung

Am 6. Februar 2015 wurde die neue Betriebssicherheitsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Juni. Bereiten Sie sich auf die relevanten Änderungen vor.

Die Betriebssicherheitsverordnung enthält zentrale Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter und die Anlagensicherheit.

Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung oder nicht festgelegte Prüffristen für Arbeitsmittel können strafbar sein.

Die wichtigsten Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung

  • Anforderungen an Arbeitsmittel werden künftig als Schutzziele beschrieben.
  • Höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzügen inkl. neuer Prüfplakette.
  • Konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel wie Krane oder Gasverbrauchseinrichtungen.
  • Vorbereitung auf den demografischen Wandel: besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln.
  • Berücksichtigung ergonomischer und psychischer Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
  • Anforderung eines Koordinators, sofern bei Verwendung von Arbeitsmitteln eine erhöhte Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber besteht.
  • Verbesserter Explosionsschutz durch Neuregelung der Prüfpflichten.
  • Anforderungen an die Prüfer im Explosionsschutz werden definiert.
Schlagworte zum Thema:  Betriebssicherheitsverordnung, Compliance