Die wichtigsten Änderungen
Die Betriebssicherheitsverordnung enthält zentrale Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter und die Anlagensicherheit.
Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung oder nicht festgelegte Prüffristen für Arbeitsmittel können strafbar sein.
Die wichtigsten Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung
- Anforderungen an Arbeitsmittel werden künftig als Schutzziele beschrieben.
- Höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzügen inkl. neuer Prüfplakette.
- Konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel wie Krane oder Gasverbrauchseinrichtungen.
- Vorbereitung auf den demografischen Wandel: besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln.
- Berücksichtigung ergonomischer und psychischer Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
- Anforderung eines Koordinators, sofern bei Verwendung von Arbeitsmitteln eine erhöhte Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber besteht.
- Verbesserter Explosionsschutz durch Neuregelung der Prüfpflichten.
- Anforderungen an die Prüfer im Explosionsschutz werden definiert.
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