Nutzerwechselkosten sind nicht als Betriebskosten umlagefähig
Hintergrund: Vermieter rechnet Nutzerwechselkosten ab
Der ehemalige Mieter einer Wohnung verlangt vom Vermieter die Auszahlung eines Betriebskostenguthabens. In der nach Ende des Mietverhältnisses erteilten Betriebskostenabrechnung für Januar bis April 2014 hat der Vermieter dem Mieter unter anderem Nutzerwechselkosten von 20,54 Euro in Rechnung gestellt. Der Mieter akzeptiert diese Position nicht.
Entscheidung: Nutzerwechselkosten sind keine Betriebskosten
Der Vermieter kann die Position Nutzerwechselkosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Insoweit erhöht sich das Abrechnungsguthaben des Mieters.
Bei den Nutzerwechselkosten handelt es sich schon begrifflich nicht um umlagefähige Betriebskosten. Diese sind solche Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Die einmalig entstehenden Aufwendungen beim Auszug des Mieters fallen nicht darunter. Sie können deshalb in der Betriebskostenabrechnung nicht dem Mieter angelastet werden.
(AG Saarbrücken, Urteil v. 7.10.2016, 36 C 348/16)
Hinweis: Vereinbarung über Kostentragung möglich
Die Entscheidung entspricht der Linie des BGH, der Nutzerwechselkosten nicht als Betriebskosten, sondern als Verwaltungskosten ansieht (BGH, Urteil v. 14.11.2007, VIII ZR 19/07). Der BGH sieht es aber als zulässig an, mit dem Mieter zu vereinbaren, dass dieser die Nutzerwechselkosten tragen muss.
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
765
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
746
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
663
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
649
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
489
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
367
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
335
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
308
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3061
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
305
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261