Mieter kann heißes Badewasser verlangen
Hintergrund
Der Mieter einer Wohnung verlangt von der Vermieterin, eine ausreichend dimensionierte Warmwassertherme einzubauen. Nachdem das vormals eingebaute Gerät ausgefallen war, hatte die Vermieterin eine andere Therme eingebaut. Der Mieter beanstandet, dass diese nicht geeignet sei, die Badewanne ordnungsgemäß zu befüllen.
Ein Sachverständiger hat festgestellt, dass es 42 Minuten dauert, die Badewanne zu befüllen und bei einer Befülltemperatur von 45 Grad mit einer Wassertemperatur von 41 Grad zu rechnen ist. Die Vermieterin meint, eine Wassertemperatur von 38 Grad sei genug. Bei höheren Wassertemperaturen würden Herz und Kreislauf überlastet und die Haut trockne aus.
Entscheidung
Das AG München gibt dem Mieter Recht. Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten Gastherme.
Die Therme ist nicht ausreichend dimensioniert. Das Befüllen der Badewanne dauert zu lang. Dem Mieter ist nicht zuzumuten, 42 Minuten zu warten, bis die Badewanne vollständig gefüllt ist, zumal das Wasser während des Einfüllens weiter abkühlt.
Dem Einwand der Vermieterin, eine Wassertemperatur von 38 Grad reiche aus, folgte das Gericht nicht. Vielmehr sah es „aus eigener Erfahrung“ eine Temperatur von mindestens 41 Grad für ein angenehmes Baden als erforderlich an.
(AG München, Urteil v. 26.10.2011, 463 C 4744/11)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
708
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
638
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
560
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
386
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
324
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
302
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
284
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
272
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
271
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
269
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.2026
-
§ 35a EStG: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026