Wem die Regelung einen Steuervorteil bringt, scheint vielen privaten Wohnungsbauunternehmen unklar zu sein. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun in einem Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung (auch "Sonder-AfA") für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen noch einmal klargestellt, wer den Antrag stellen und wie viel gespart werden kann. Auf der BMF-Homepage kann das "Berechnungsschema zur Ermittlung des relevanten wirtschaftlichen Vorteils aus der Sonderabschreibung" heruntergeladen werden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-07-07-berechnungsschema-sonderabschreibung-7b-estg.html). Dort gibt es auch eine Checkliste zur Inanspruchnahme der Sonder-AfA.

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