Bei der Messung des Grenzabstands von Hecken gibt es 3 Varianten.

Variante 1

Bei Variante 1 wird von der Mitte der Hecke an der Stelle, an der sie aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Variante 2

Bei dieser Variante wird von der Mitte des grenznächsten Heckentriebs an der Stelle, an der die Hecke aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Baden-Württemberg und Bayern.

Variante 3

Bei Variante 3 wird von der Seitenfläche der Hecke aus zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung existiert in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

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