Entscheidungsstichwort (Thema)

Anpassung eines Gewerberaummietvertrags wegen Änderung der Geschäftsgrundlage: Umlegung von Abwasserkosten nach Änderung der Gebührenstruktur der Gemeinde

 

Orientierungssatz

Wenn die Gemeinde ihre Gebührenstruktur für die Umlegung von Wasserkosten dahin ändert, dass an die Stelle einer Abwassergebühr eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser zu zahlen ist, muss der Gewerbemieter, der lt. Mietvertragsvereinbarung die Abwassergebühr zu tragen hat, beide neuen Gebühren tragen. Dem Vermieter steht ein Anspruch auf Anpassung des Mietvertrages an die geänderten Umstände gemäß § 242 BGB nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738904

NJW-RR 2004, 730

NZM 2004, 343

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