Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebskostenabrechnung für Wohnraum im preisgebundenen Neubau: Vorwegerfassung von Gewerberaum und angemessener Umlageschlüssel. Betriebskostenabrechnung für Wohnraum im preisgebundenen Neubau: Unbeachtlichkeit eines Vorbehalts bei Betriebskostenzahlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine pauschale Vorwegerfassung der auf Gewerbeeinheiten entfallenden Betriebskosten nach umbautem Raum ist nur dann zulässig, wenn eine getrennte Kostenerfassung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

2. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit gemäß NMV § 20 Abs 1 verpflichtet den Vermieter zur einem Umlageschlüssel, der dem unterschiedlichen Verbrauch der Nutzer Rechnung trägt.

3. Bei preisgebundenem Neubau ist insbesondere ein Vorwegabzug für Grundsteuer, Wasserverbrauch, Müllabfuhr und Versicherungen vorzunehmen.

4. Die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung "unter Vorbehalt", ohne daß dies näher erläutert wird, gilt als Anerkennung durch den Mieter; ein für den Vermieter nicht nachvollziehbarer Vorbehalt ist gegenstandslos.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736196

ZMR 2001, 111

WuM 2001, 412

IPuR 2001, 57

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